Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Verkaufs- undLieferbedingungen. Sie gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Entgegennahmen der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Soweit die Einkaufsbedingungen des Bestellers unseren Bedingungen ganz oder teilweise entgegenstehen sollten, wird diesen ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungensind grundsätzlich nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich erklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn zeitlich nachgehende Bestätigungen des Bestellers mit entgegenstehenden Geschäftsbedingungen erfolgen.
§ 1 Inhalt des Produktangebotes
Unsere Preise und Angebote im Katalogen, Prospekten und Internet sind unverbindlich. Preisschwankungen, Irrtümer, Produkt- Veränderungen und technischer Fortschritt bleiben vorbehalten. Preise, Abbildungen, Maße und technische Daten können sich ändern. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Die Angebote der Claretti GmbH sind unverbindlich. Als verbindliches Angebot i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt die Bestellung bzw. die Auftragserteilung des Vertragspartners. Der Vertrag kommt grundsätzlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Claretti GmbH, eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung durch die Claretti GmbH zustande. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist grundsätzlich der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebend, sofern die Vertragsparteien keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben. Besteht zwischen der Bestellung des Vertragspartners und der Auftragsbestätigung der Claretti GmbH Dieses, so gilt der Vertrag mit Beginn der tatsächlichen Auftragsdurchführung als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung der Claretti GmbH geschlossen, sofern nicht der Vertragspartner vor Beginn der Auftragsausführungschriftlich widerspricht. Die in Katalogen, Prospekten, im Internet u.ä. gemachten Beschaffenheitsangaben sind nur maßgebend, sofern sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gültig sind. Nach Vertragsschluss sich ergebende technische und gestalterische Änderungen und Weiterentwicklungen begründen für den Vertragspartner keine Ansprüche. Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren oder Leistungen ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese Bestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Spätestens bis zur Lieferung oder Leistungserbringung Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns alle Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Die Angabe von Preis, Menge und Lieferzeit in unseren Angeboten, Prospekten und Preislisten erfolgt freibleibend und unverbindlich.
Die Geltungsdauer unserer befristeten Angebote erfahren Sie jeweils dort, wo sie im Prospekt, Shop dargestellt werden. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Wir geben deshalb keine Liefergarantie. Es gilt: Nur solange Vorrat reicht.
§3 Preise
Die Preise sind freibleibend. Es gelten die am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung oder Leistung jeweilig gültigen Mehrwertsteuer. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gewährt Claretti GmbH weder Skonto noch sonstige Preisnachlässe. Sofern sich der Vertragspartner Leistungen erbringen lässt, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, werden diese entsprechend den bei Claretti GmbH üblichen Preisen zusätzlich berechnet. Der Auftraggeber hat etwaig anfallende Steuern, Zölle, Gebühren u.ä. Abgaben sowie alle Verpackungs- und Transportkosten ab D-28307 Bremen inklusive der für die von der Claretti GmbH etwaig abgeschlossene Transportversicherung fälligen Versicherungskosten zu zahlen.
§4 Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt € 20,00.
§5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Die Claretti GmbH behält sich vor, Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits, Rücksendung von Reparaturware, Kleinmengenbestellungen sowie bei unbezahlten Vorlieferungen. Bei Privatkunden erfolgt die Lieferung ausnahmslos per Nachnahme, Vorkasse, Kreditkarte oder Pay-Pal. Akzeptiert werden Zahlungen mit Ihrer Visa - Card oder Master - Card. Die Belastung Ihres Kontos erfolgt dann mit Annahme der Bestellung. Eine Belieferung gegen Rechnung und Lastschrift ist nur bei gewerblichen Kunden, sowie Schulen und Behörden- und nur innerhalb Deutschland möglich. Sofern der Vertragspartner ihm eingeräumte Zahlungsbedingungen nicht einhält oder sich nach Vertragsschluss eine Änderung seiner Kreditwürdigkeit ergibt, ist die Claretti GmbH grundsätzlich nach ihrer Wahl berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bei der Lieferung per Nachnahme fallen zusätzliche Portokosten an.
Kommt der Besteller mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die Claretti GmbH berechtigt, für jede Mahnung – auch bereits für die erste – eine Gebühr in Höhe von jeweils 5,00 € sowie gemäß § 288 Abs.2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz als Verzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behält sich die Claretti GmbH ausdrücklich vor.
Bei Lieferungen in Länder außerhalb der europäischen Union handelt es sich um Ausfuhrlieferungen nach § 6, Abs. 1 Nr. 1 UStG, die nach § 4 Nr. 1a UStG steuerfrei ist. Anfallende Steuern und Zölle müssen von Ihnen übernommen werden. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Tage der Lieferung geltenden Satz berechnet. Bei sofortiger Anlieferung der Ware ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste maßgebend, im Übrigen der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Zwischen Vertragsschluss und Lieferung eintretende Material- und Lohnverteuerungen berechtigen uns, den Preis angemessen und entsprechend unserer Kalkulation zu erhöhen.
Sollten uns Umstände bekannt werden, die die Bonität des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Rechnungen bei Fälligkeit nicht gezahlt werden, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % zu berechnen. Zahlungen gelten grundsätzlich erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlegung. Bei Zahlung durch Scheck gilt als Eingangstag der Tag, an dem der Scheck unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben ist. Wir sind grundsätzlich berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Bestellers anzurechnen und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Dies gilt auch im Falle Anderslautender Bestimmungen des Bestellers. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich anzeigen. Für den Fall der Verarbeitung und anschließenden Veräußerung gilt folgende Ergänzung: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
§7 Lieferungen und Versand
1.Erfolgen gegen Vorkasse, per Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr) oder nach Absprache auf Rechnung. Die Lieferzeit beträgt bei Lagerware 3 bis 7 Werktage unverbindlich. Für Verzögerungen haften wir nicht. Wiederverkäufer zahlen unabhängig vom Bestellwert immer EUR 6,50.
2.Per Nachnahme - Bei Lieferungen per DHL (Post) und Nachnahme, daher kassiert der DHL (Post) Paketzusteller den Betrag bei Warenerhalt in bar. Wir behalten uns das Recht vor, einen Auftrag bei Erforderlichkeit in mehreren Post-Nachnahmesendungen zu verschicken. Bitte beachten Sie, dass die Post zusätzlich zu den Versandkosten nochmals € 2,00 Nachnahme-Gebühr erhebt, welche nicht auf der von uns an Sie gestellten Rechnung ausgewiesen wird. Hinweis: Erfolgt eine Annahmeverweigerung der Lieferung, ohne dass uns eine eindeutige Stornierung der Bestellung vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, die uns entstandenen Versandkosten und Bearbeitungsgebühren in Höhe von Euro 25,00 in Rechnung zu stellen. Eine Stornierung muss zwingend vor dem Versand der Ware erfolgen.
3.Per Vorkasse - mittels Banküberweisung auf unser Konto: 3306677, Bankleitzahl: 250 400 66, Commerzbank Hannover, Verwendungszweck: Bestellung - Nr. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.
4.Per Rechnung - Behörden und staatliche Organe, öffentliche Institutionen sowie renommierte Firmen können Warenlieferungen auf Rechung erhalten. Aufträge müssen uns dazu per Fax oder Brief vorliegen. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Werktagen nach Warenerhalt und OHNE ABZUG auf unser Geschäftskonto zu entrichten.
5. Die in unseren Verkaufsformularen genannten Lieferfristen sind, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, Circa-Fristen. Diese Fristen beginnen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller. Ihre Einhaltung steht gegenüber Unternehmern unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollten wir bei behördlichen Anordnungen und Maßnahmen, höherer Gewalt oder Eintritt anderer, von uns nicht zu vertretender Umstände (z.B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel, Streik, Aussperrung, Krieg), auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, an termingerechter Lieferung/Leistung gehindert sein, tritt eine angemessene Fristverlängerung ein. Dauern vorstehende Hindernisse unangemessen lang, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, der Besteller jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist. Sonstige Ansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall nicht. Bei unverbindlich vereinbarten Lieferzeiten oder -terminen um mehr als vier Wochen ist der Bestellerberechtigt, der Claretti GmbH eine Nachfrist von weiteren vier Wochen zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestimmen sich nach § 9 dieser AGB. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, wenn dem Besteller die Versandbereitschaft angezeigt wird, spätestens aber, sobald die Ware vor Ablauf der Frist/des Termins unser oder dasWerk oder Lager unseres Vorlieferanten verlassen hat.
6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies nach den Umständen dem Besteller zumutbar ist.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Ruft der Besteller bei Lieferung auf Abruf nach Bedarf die gesamten Liefergegenstände nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder, wenn keine Frist vereinbart ist, innerhalb von 6 Monaten seit Vertragsschluss ab, so können wir demBesteller eine Nachfrist zum Abruf setzen und nach fruchtlosem Ablauf nach unserer Wahl die Ware entweder unaufgefordert absenden und dem Kunden berechnen oder von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von 1⁄4 des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
8. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern. 9. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % desvereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe. Zudem gelten ausschließlich unsere AGB.
10. Die Gefahr – auch die der zufälligen Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs der Sache – geht mit Übergabe an die Versandperson auf den Besteller über. Soll die Ware nicht versandt werden, geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Besteller über.
§8 Die Gewährleistung
1. Mängelanzeigen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung des entsprechendenRechnungsbetrages, soweit Claretti GmbH den Mangel nicht anerkannt hat, oder die Gewährleistungsverpflichtung von Claretti GmbH nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Rücksendungen sind durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung von Claretti GmbH vorzunehmen. Der Mangel ist konkret zu beschreiben. Anderenfalls wird die Ware auf Kosten des Käufers unbearbeitet zurückgesandt. Soweit Mängel an gelieferter Ware von unserem Vorlieferanten zu vertreten sind, ist der Besteller verpflichtet, zunächst diesen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Fall treten wir die Gewährleistungsansprüche, die uns gegen unseren Vorlieferanten zustehen, an den Besteller ab. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber können nur geltend gemacht werden, wenn titulierte Ansprüche gegen den Vorlieferanten nicht vollstreckt werden können. Unsere Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen nach BGB und HGB (24 Monate für Privatkunden, 12 Monate für gewerbliche Kunden). Davon ausgenommen sind Schäden durch Transport,zweckentfremdeten Einsatz, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, falsche oder verpolte Betriebsspannung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, Feuchtigkeit, Hitze, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannungen, Fremdeingriff, Gewalt, höhere Gewalt, falscher oder fehlerhafter Programmsoftware u. andere. Rücksendungen müssen schriftlich (z. B. per E-Mail oder Fax) von uns genehmigt werden. Diese Genehmigung wird durch uns erteilt und ist aus Gründen des Betriebsablaufes erforderlich. Soweit der Verkäufer wegen fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet ist, wird er nachbessern oder Ersatz liefern. Für Geräte gelten die Garantiezeiten der Hersteller. Defekte Geräte, auch wenn sie durch uns montiert wurden, sind vom Kunden zu demontieren und als versichertes Paket an uns einzuschicken. Ein Vor-Ort-Service ist uns bei den knapp kalkulierten Online-Preisen nicht möglich. Keine Gewähr übernehmen wir, wenn das Garantiesiegel der Geräte beschädigt ist (z.B. durch Öffnen des Gehäuses).
2. Die Gewährleistungszeit für Mängel an dem Werk beginnt ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Werkes oder mangels Abnahme mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, wenn a) offensichtliche Mängel uns binnen zwei Wochen ab Abnahme oder mangels Abnahme ab Inbetriebnahme der Anlage, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten schriftlich angezeigt werden, b) an der Anlage Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben, c) der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, soweit sie fällig sind und in angemessenem Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferung stehen, nicht im Rückstand ist. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, sind Zurückbehaltungen im Übrigen nur statthaft, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht, d) die Anlage bestimmungsgemäß durch den Auftragnehmer instand gehalten und vom Vertragspartner sachgemäß bedient wird.
3. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software insbesondere komplexer Softwaresysteme, nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist. Gegenstand dieser Gewährleistung ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Programmbeschreibung tauglich ist. a) Wir gewährleisten, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Vertragspartner keine Material- und Herstellungsfehler hat. b) Für die Fehlerfreiheit der Programme außerhalb des Gegenstandes dieser Gewährleistung kann aus oben genannten Gründen keine Mängelhaftung übernommen werden. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die gelieferte Software und nicht auf deren Zusammenwirken mit der vom Kunden beigestellten Hard- und Software.
4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung. Bei verzögerter, verweigerter oder mehrmalig misslungener Nachbesserung bleibt das Recht auf Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) unberührt.
5. Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
6. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
7. Vom Auftraggeber beabsichtigte Nutzungsänderungen sind dem Auftragnehmer anzuzeigen und mit diesem abzustimmen. Unterlässt der Auftraggeber eine solche Anzeige oder Abstimmung, verliert er jeglichen Gewährleistungsanspruch.
8. Für vom Kunden beigestellte Produkte/Leistungen übernehmen wir keine Gewährleistung.
§9 Rechte wegen Mängeln
1. Bei Lieferung nach vorheriger Besichtigung der Ware durch den Abnehmer sind Rechte wegen Mängeln ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie übernommen. Bei begründeten Beanstandungen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages(Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu. Macht der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz geltend, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, sofern wir die Vertragsverletzung nicht arglistig verursacht haben.
2. Hat der Besteller den Liefergegenstand an einen Verbraucher verkauft, muss er vor Erfüllung etwaiger Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln uns über den behaupteten Mangel schriftlich informieren und unsere Entscheidung über die Anerkennung des Mangels vor Erfüllung des behaupteten Gewährleistungsschadens abwarten. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, den vermeintlich mangelhaften Liefergegenstand an uns auf seine Kosten zuzusenden. Sofern der Besteller den Kaufgegenstand an einen Dritten veräußert, der wiederum an Verbraucher verkauft, hat der Besteller vorstehende Verpflichtungen seinem Abnehmer aufzuerlegen.
3. Claretti GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferte Hardware mit der beim Anwender vorhanden Hardware/Software oder mit im Markt erhältlicher Hardware/Software zusammenarbeitet (kompatibel ist). Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über entsprechende Unterlagen von Claretti GmbH (Prospekte, Preislisten usw.) hinausgehen, sind für Claretti GmbH nur verbindlich, wenn Claretti GmbH sie dem Käufer schriftlich bestätigt hat.
4. Rechte wegen Mängeln, die einem Unternehmer zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Bei Verkauf gebrauchter Sachen sind Rechte wegen Mängeln gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
§10 Wiederverkäufer
Händler erhalten einen Wiederverkäufer - Rabatt jedoch keinen weiteren Skonto. Die Aufnahme in unsere Händlerkartei, Zuteilung von Rabatt und Kunden - Nr. erfolgt mit Angabe der Umsatzsteuer - ID-Nr. und Vorlage der Gewerbeanmeldung. Beides bitte per Fax an die +49 421 172 41 039. Die Lieferung an Händler erfolgt gegen Vorkasse. Auf Wunsch erhalten Sie vorab per E-Mail oder Fax eine Auftragsbestätigung / Proforma -Rechnung. Die Versand- u. Versicherungskosten für eventuelle Rücklieferungen, egal aus welchem Grund, trägt der Händler. Es besteht kein generelles 14-tägiges Rückgaberecht. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Zustimmung angenommen und unter Umständen mit einer Bearbeitungspauschale berechnet. Die Ware darf keine Gebrauchsspuren zeigen, muss unbeschädigt und unbedingt originalverpackt sein.
§11 Haftungsbeschränkung
1. Die Firma Claretti GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Folgen jeder Art, welche durch Nichtlieferung, einer zu späten Lieferung, Irrtümer jeder Art bzw. höherer Gewalt entstehen könnten. Die Firma Claretti GmbH haftet nicht für Folgen jeder Art, die durch den Einsatz unserer Produkte entstehen könnten. Für die Eignung des vom Käufer vorgesehenen Verwendungszwecks übernehmen wir keine Garantie. Die Firma Claretti GmbH haftet nicht für Transportschäden jeder Art. Das Risiko trägt immer der Kunde.
2. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen - werden mit Ausnahme von Körperschäden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt; ferner ist im kaufmännischen Verkehr eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
3. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden, die durch unsere Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Vertragspartners oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.
5. Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlasst sind.
6. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen, andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet werden.
7. Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
8. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der Anlage entstehen, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust, ebenso wenig, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegensteht.
§12 Widerrufsbelehrung
Wir nehmen nur Ware zurück, wenn Widerruf und Rückgabevorgang entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgten: 1. Ist der Kunde Vollkaufmann (gewerblicher Kunde), so hat er kein Widerrufsund Rückgaberecht gemäß § 312d BGB. Bei einer Rücknahme auf Kulanz gehen Versandkosten und Handlingskosten zu Lasten des Kunden. 2. Als Verbraucher (Privatkunde) hat dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen. Leuchtmittel und Batterien sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Laut unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Rücksendungen schriftlich (z. B. per E-Mail oder Fax) von uns genehmigt werden. Diese Genehmigung wird durch uns erteilt und ist aus Gründen des Betriebsablaufes erforderlich. Rücksendungen ohne Genehmigungen nehmen wir grundsätzlich NICHT an. Jede Rücksendung muss nach unserer Genehmigung in einem entsprechend dem Warenwert versicherten freien Paket sowie ausreichend geschützt verpackt erfolgen. Ab € 40 Warenwert sind wir verpflichtet, die Versandkosten der Rücksendung zu übernehmen. Diese werden mit unserer Gutschrift entsprechend mit erstattet. Laut BGB erfolgt die Rücksendung auf unser Risiko. Falls das Paket nicht entsprechend des Wertes versichert ist bzw. die Ware ungeschützt verpackt wird, so ist von einer groben Fahrlässigkeit auszugehen, welche der Kunde einzusehen hat. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren, unverzüglich und spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Widerruf, zurückzusenden. 3. Der Kunde hat für Untergang, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Das gilt auch für die bestimmungsgemäße Inbetriebnahme einer Sache vor allen Dingen dann, wenn dem Benutzer der Ware dadurch Vorteile entstanden sind. Davon ist bei dem Einsatz von Sicherheitstechnik auszugehen. Der Wertersatz entfällt, wenn die Ware lediglich, wie z. B. in Ladengeschäften üblich, auf deren Zweckeignung geprüft wurde. Die Kaufpreiserstattung erfolgt immer in Form eines Verrechnungs- Schecks in Verbindung mit einer Gutschrift. 4. Ein Widerrufsrecht nach § 6b) besteht nicht in den folgenden Fällen: - bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, oder speziell für einen bestimmten Projekt persönlich vorgestellt und deren Leistung demonstriert wurde, z. B. spezielle Zusammenstellungen nach Kundenwunsch, Kabellängen-Einzelanfertigungen, bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen - bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind - in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB. Für Waren mit Gebrauchsspuren besteht deshalb kein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt bei der Lieferung von Waren spätestens 14 Tagen nach ihrem Eingang beim Empfänger. Das Widerrufsrecht erlischt bzw. wir behalten uns eine Berechnung der Wertminderung vor falls die Waren nicht originalverpackt und ohne Beschädigung der Originalverpackung bei uns eintreffen. Für Schäden an gemieteter Ware sowie für deren Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter. Zur Schadensberechnung wird der empfohlene Verkaufspreis des Zulieferers zu Grunde gelegt.
§ 13 Abnahme von werkvertraglichen Leistungen
Sobald Komponenten bzw. Teilergebnisse vom Auftraggeber produktiv genutzt werden, gelten sie als abgenommen.
Bei der Abnahme kann ein von beiden Seiten zu unterzeichnendes Protokoll angefertigt werden, das die Übereinstimmung mit den Abnahmekriterien bestätigt. Eine Liste mit den bei der Abnahme festgestellten Fehlern wird beigefügt. Die Fehler werden in Fehlerklassen unterteilt. Kann Claretti erhebliche Fehler im Sinne der Fehlerklasse 1 aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht beheben, und gelingt dies auch innerhalb von 100 Kalendertagen nach Ablauf des vereinbarten Abnahmetests nicht, so kann der Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers besteht in diesem Falle nur in Höhe des Nutzens, den die erbrachten Leistungen für ihn haben. Soweit Teilabnahmen durchgeführt worden sind, bleiben die abgenommenen Leistungen für die Minderung außer Betracht.
13.1. Für die Abnahme werden folgende Fehlerklassen vereinbart:
Fehlerklasse 1: Die zweckmäßige Nutzung (wirtschaftlich sinnvolle Nutzung) ist durch solche Fehler nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt oder behindert. Fehlerklasse 2: Die zweckmäßige Nutzung ist nicht insoweit beeinträchtigt, dass der Abnahmetest nicht dennoch fortgeführt werden kann. Diese Fehler werden soweit wie möglich während der vereinbarten Dauer des Abnahmetests behoben. Fehlerklasse 3: Die zweckmäßige Nutzung ist durch diese Fehler nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt. Die endgültige Zuordnung dieser Fehler in eine der obigen Fehlerklassen erfolgt einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern. Nach der Abnahme verbleibende Fehler der Fehlerklasse 2 sowie Fehler der Fehlerklasse 3 werden im Rahmen der Gewährleistung gemäß einem gemeinsam zu erstellenden Zeitplan behoben. Bei ehlern der Fehlerklasse 1 handelt es sich um "erhebliche Abweichungen", bei Fehlern der Fehlerklassen 2 und 3 um "unerhebliche Abweichungen".
Aufgrund von Fehlern in Materialien, Geräten und Programmen Dritter, die nicht unter diesem Vertrag geliefert werden, und / oder Bedienungsfehlern, die nicht durch Claretti zu vertreten sind, kann weder der Abnahmetest verlängert noch die Abnahme verweigert werden.
§ 14 Errichtung und Instandhaltung
Für jede Art von Aufstellung, Montage und Instandhaltung gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, folgende Bestimmungen:
A. Unser Vertragspartner hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zustellen: 1. Hilfsmannschaft wie Handlanger und, wenn nötig, auch Maurer, Zimmerleute, Schlosser, Kranführer, sonstige Facharbeiter mit dem von diesen benötigten Werkzeug in der erforderlichen Zahl, alle Erd-, Bettungs-, Stemm-, Gerüst-, Verputz,- Maler- und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe, Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Heizung und allgemeine Beleuchtung, bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich entsprechender sanitärer Anlagen; im Übrigen hat unser Vertragspartner zum Schutz unseres und des Besitzes unseres Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde. Schutzkleider und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich und für uns als Auftragnehmer nicht branchenüblich sind. 2. Rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeiten hat unser Vertragspartner die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 3. Unser Vertragspartner verpflichtet sich, den Aufstellern und unserem Montagepersonal die geleisteten Arbeiten nach unserer Wahl täglich oder wöchentlich zu bescheinigen. Er bestätigt ferner auf von uns gestellten Formularen die Beendigung der Aufstellung oder Montage. 4. Die Kosten der sachgemäßen umweltschutzbedingten Entsorgung von eingebauten Teilen und Komponenten, die ausgebaut oder ersetzt werden müssen, trägt der Auftraggeber. B. Falls wir die Montage oder Instandhaltung gegen Einzelberechnung übernommen haben, gelten außer den Bestimmungen unter A noch die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart: 1. Unser Vertragspartner vergütet uns die bei der Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung, Überwachung und Dokumentation. Dies gilt entsprechend für den Verbrauch von Material einschließlich Verschnitt sowie für den Aufbau und den Anschluss der Einrichtung. 2. Vorbereitungs-, Reise- und Laufzeiten und Rückmeldungen gelten als Arbeitszeit, wobei für An- und Abfahrten, hierzu zählen insbesondere Lohn- und Fahrzeugkosten, der tatsächliche Aufwand berechnet wird. 3. Ferner werden folgende Kosten gesondert vergütet: Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks, für Fracht und Verpackung, für die Anlieferung der gesamten Materialien und Geräte sowie bestellte technische Unterlagen; bei uns übliche Auslösungen und Zulagen für die Arbeitszeit sowie für Ruhe- und Feiertage. C. Zur Diagnose und Behebung von zeitweise auftretenden (intermittierenden) Fehlern können wiederholte Überprüfungen und Werkleistungen erforderlich werden. Der Auftraggeber hat insoweit die Kosten auch von mehrmaligen Einsätzen des Auftragnehmers zu tragen.
§ 15 Einsatz von Personal
Claretti ist berechtigt, selbstständig beschäftigte Unterauftragnehmer oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.
§16 Auskunft und Beratung; Herstellerangaben
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, keine Garantie darstellen und keine Ansprüche gegen uns begründen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen gegenüber Unternehmern keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung der Ware von deren Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungs-zweck zu überzeugen.
§17 Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden - abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten - nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben. Ebenso erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Werbemails zu erhalten, welche jedoch nicht weiter an den Kunden gesandt werden, sobald der Empfang der Mails nicht weiter erwünscht wird. In diesem Falle sollte der Kunde dies mit einer Email mitteilen
§18 Lizenzen
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im Übrigen richten sich die Rechte des Käufers nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet.
§19Rechtsstand
Es gilt das Recht der BRD und EU. Der Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung oder Sonstiges entspricht dem Sitz der Firma: Deutschland, Bremen . Sollte eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bedingungen davon unberührt. Allen Angeboten und Lieferungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
§20 Sonstiges
1. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere beim Einsatz von Überwachungsgeräten rechtliche Vorschriften gewahrt werden müssen. Im Zweifelsfalle ist rechtliche Beratung von fachkundiger Seite einzuholen. Reichweite und Funktion von Funksystemen sind immer von entsprechenden physikalischen Gesetzen abhängig. Ausbreitungseigenschaften und Frequenzstörungen sind an jeder Örtlichkeit anders. Unsere angegebenen Reichweiten entsprechen den Herstellerangaben und gelten bei freier Sicht zwischen Sender und Empfänger sowie min. 10m Höhe über Grund. Eine Garantie auf Reichweite, Funktion und Störungssicherheit kann bei Funksystemen nicht gewährleistet werden. 2. Unsere Angebote und Planungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadenersatzleistung verpflichtet. Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadensersatzleistung verpflichtet. 3. Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet der Auftragnehmer für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit. 4. Gebühren, die vom Netzbetreiber, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners. 5. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. 6. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.